Die Gemeinde Hunding hat die Änderung des Landschaftsschutzgebietes in ihrem Gemeindebereich beantragt. Gemäß § 26 BNatSchG in Verbindung mit Art. 52 BayNatSchG sind der Verordnungsentwurf samt Kartenmaterial für die Dauer eines Monats öffentlich in der davon betroffenen Gemeinde und dem betroffenen Landkreis auszulegen.
Die geplanten neuen Abgrenzungen sind in Karten M = 1 : 100.000 und M = 1 : 25.000 sowie zusätzlich für das Auslegungsverfahren in M = 1 : 5.000 dargestellt. Der Entwurf der Verordnung mit Karten liegt in der Zeit vom
6. März 2023 bis einschließlich 5. April 2023
während der allgemeinen Dienststunden beim Landratsamt Deggendorf und bei der Gemeinde Hunding, Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lalling öffentlich zur Einsicht aus (für weitere Informationen finden Sie in der Bekanntmachung).
Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen beim Landratsamt Deggendorf und bei der Gemeinde Hunding schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.
Deggendorf, 13.02.2023
gez.
Bischoff
Regierungsdirektorin
Hier finden Sie den Entwurf der Verordnung.
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Lagepläne:
01-Herausnahme-Sondorf_1-100.000_A4_300dpi_2023-02-08