Der Gemeinderat hat den Entwurf der Änderungssatzung Nr. 1 gebilligt. Der Geltungsbereich umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbedorf Rohrstetten II“.

Hier kann der Entwurf der Satzung, die Begründung sowie die Bekanntmachung eingesehen werden: Bauleitplanung | Gemeinde Hunding

Der Entwurf der Änderungssatzung Nr. 1 mit Begründung liegt vom 08.08.2023 bis 15.09.2023 aus.

Jedermann kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und den Plan und die Begründung einsehen. Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.