Der Gemeinderat hat den Entwurf III des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Panholling-Süd II“ gebilligt. Ferner wurde beschlossen, das beschleunigte Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch in der aktuellen Fassung anzuwenden.

Der Entwurf III des Bebauungsplanes mit Begründung und weiteren Unterlagen liegt vom 08.05.2023 bis 13.06.2023 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lalling, Hauptstr. 28, 94551 Lalling (Zimmer 2, Bauamt) während der allgemeinen Dienststunden aus und ist unter www.hunding.de/bauleitplanung einsehbar.

Jedermann kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichenAuswirkungen der Planung unterrichten und den Plan und die Begründung einsehen. Bedenken und Anregungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden. Nicht fristgerechte Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben (§§ 13 b, 13 a, 13 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB).

Interessierte Bürger können sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informieren. Außerdem wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung gegeben. Einwendungen können während der Auslegungsfrist vorgebracht werden (§§ 13b, 13 a Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 BauGB).