Öffentliche Auslegung, Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zum geänderten Entwurf nach §§ 13 b i.V. mit 13 a, 13, 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauBG).

Der Gemeinderat hat den geänderten Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Panholling-Süd II“ gebilligt. Ferner wurde beschlossen, das beschleunigte Verfahren nach § 13 b Baugesetzbuch in der aktuellen Fassung anzuwenden.

Weitere Informationen und die Unterlagen, finden Sie unter folgenden Link: Bauleitplanung – Gemeinde Hunding