Der Gemeinderat Hunding hat am 04.11.2021 die Änderung des derzeit rechtsgültigen Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 14 zur Umwidmung von „Flächen für die Landwirtschaft“ in ein „Allgemeines Wohngebiet“ beschlossen.
Zwischenzeitlich fanden Abstimmungen mit der Regierung von Niederbayern statt. Neben der Neuausweisung eines Allgemeinen Wohngebiets sind zudem nicht verfügbare Wohnbauflächen im Flächennutzungsplan zukünftig wieder als Flächen für die Landwirtschaft darzustellen, so dass auf Ebene des Flächennutzungsplans neue Wohnbauflächen nur in einem geringen Umfang geschaffen werden.
In der Sitzung vom 03.11.2022 wurden hierzu die Vorentwurfsfassungen für die Deckblätter Nr. 14.1 und 14.2 gebilligt.
Mit der Entwurfsplanung vom 06.04.2023 wurden die Deckblätter zu einem Deckblatt zusammengefasst.
Das Verfahren wird mit Deckblatt Nr. 14 fortgesetzt.
Der Entwurf des Deckblattes mit Begründung liegt vom 08.05.2023 bis 13.06.2023 in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lalling, Hauptstr. 28, 94551 Lalling (Zimmer 2, Bauamt) während der allgemeinen Dienststunden aus und ist unter www.hunding.de/bauleitplanung sowie im Zentralen
Landesportal für die Bauleitplanung Bayern einsehbar.