Frühzeitige öffentliche Auslegung, Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zu den Vorentwürfen nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG)
Der Gemeinderat hat den Vorentwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Gewerbedorf Rohrstetten II“ und den Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Deckblatt Nr. 13 gebilligt.
Abgabe von Stellungnahmen zu den Vorentwürfen möglich bis einschließlich 23.09.2021
Die Unterlagen zum Verfahren finden Sie unter: https://hunding.de/bauleitplanung/