Frühzeitige öffentliche Auslegung, Beteiligung der Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauBG)

Der Gemeinderat hat den Vorentwurf des Deckblattes Nr. 1 zum Bebauungsplan „Einzelhandel Rohrstetten“ gebilligt.

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