Bekanntgabe einer Niederlegung durch Anschlag an den Gemeindetafeln
Verwaltungsgemeinschaft Lalling
Gemeinde Hunding
Flurneuordnung und Dorferneuerung Rohrstetten
Gemeinde Hunding, Landkreis Deggendorf
Vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 05.11.2020
Bekanntgabe
Das Amt für Ländliche Entwicklung Niederbayern hat die Beteiligten zum 01.12.2020 in den Besitz der neuen Grundstücke vorläufig eingewiesen und die sofortige Vollziehung angeordnet (§§ 65, 66 Flurbereinigungsgesetz – FlurbG -; § 80 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsgerichtsordnung – VwGO -).
Die vorläufige Besitzeinweisung des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern vom 05.11.2020 und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung sowie die 5 Ortsbeilagen sind in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Lalling, Zimmer 2, Hauptstr. 28, 94551 Lalling, vom 20.11.2020 mit 04.12.2020 niedergelegt und können dort während der Dienststunden eingesehen werden.
Die vorläufige Besitzeinweisung und die Karte zur vorläufigen Besitzeinweisung sowie die 5 Ortsbeilagen können innerhalb von vier Monaten nach dem Zeitpunkt dieser öffentlichen Bekanntmachung auch auf der Internetseite des Amtes für Ländliche Entwicklung Niederbayern unter dem Link „vorläufige Besitzeinweisung“ eingesehen werden (http://www.landentwicklung.bayern.de/niederbayern/132623/) .
Thomas Straßer
1. Bürgermeister
Hunding