Jedes Jahr startet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus. Die kleine Volkszählung ermittelt im Gegensatz zum Zensus Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Bisher haben rund 70 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger Auskunft gegeben. Über die Hälfte der Befragten antwortete per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Etwa 50 000 Personen werden noch bis Jahresende vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern 120 000 Personen auskunftspflichtig.

Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In der sogenannten „kleinen Volkszählung“ geben in Bayern jedes Jahr rund 120 000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, der Förderung von Kinderbetreuung oder der Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden.

Durch die jährliche Datenerhebung lassen sich langfristige Entwicklungen beobachten:
So zeigen die Zahlen wie sich die Erwerbsbeteiligung von Müttern in den letzten zehn Jahren entwickelt hat. (siehe Pressemitteilung 121/2024/42/A vom 10.05.2024).
Informationen zur Beschäftigungssituation zeigen, wie sich der Anteil an Homeoffice bei Beschäftigten verändert (siehe Pressemitteilung 127/2024/42/1 vom 16.05.2024).
Indikatoren zur Sozialberichterstattung geben Auskunft zur Armutsgefährdung der Bevölkerung auf Basis der Einkommensangaben (siehe SBE | Statistikportal.de) und setzen diese in einen nationalen und internationalen Kontext.

Fundierte Entscheidungen kann die Politik nur auf Basis verlässlicher und repräsentativer Ergebnisse treffen. Um dies zu gewährleisten, besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.

Ausführliche Informationen zum Mikrozensus finden Sie unter:
www.statistik.bayern.de/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/index.html
Ein Erklärvideo zeigt alle Informationen zum Mikrozensus im Videoformat:
statistik.bayern.de/mam/statistik/gebiet_bevoelkerung/mikrozensus/v3-statistischesbundesamt-mikrozensus-de-ut.mp4