Hundehalter, die einen über vier Monate alten Hund halten, sind verpflichtet, ihn unverzüglich bei der Verwaltungsgemeinschaft Lalling anzumelden. Ebenfalls sind Veränderungen, die auf die Steuerpflicht Einfluss haben können, der VG Lalling anzuzeigen. Bei Veräußerungen oder Verenden des Hundes sind Nachweise vorzulegen.
Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des Jahres oder während des Jahres an dem Tag, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.