Wichtige Grundsatzentscheidungen hat der Gemeinderat Hunding in seinen beiden letzten Sitzungen getroffen. Neben der Anpassung der Wassergebühren und Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung standen auch die Grundsteuerhebesätze ab 2025 auf der Tagesordnung.
Die bisherige Abwassergebühr ist nicht mehr kostendeckend. Ursache hierfür sind Reparaturen und Erneuerungen im Kanal- und Schachtnetz sowie an den Pumpstationen die teils älter als 30 Jahre sind.
In den kommenden Jahren ist zwingend der erhebliche Zulauf an Fremdwasser aus Brunnen, Drainagen sowie undichten Kanälen zu verringern. Hintergrund ist das Auslaufen der wasserrechtlichen Genehmigung für die Kläranlage 2027. Je mehr Abwasser einschl. Fremdwasser zuläuft, desto größer ist die künftige Kläranlage zu bemessen. Der aktuelle Fremdwasseranteil führt laut Wasserwirtschaftsamt zu einer unzulässigen Verdünnung und beeinträchtigt die Reinigungswirkung der Kläranlage.
Die Verminderung der Abwassermenge führt nicht nur zur Entlastung der Pumpstationen im Gemeindegebiet, sondern eine umfangreiche Erweiterung der Kläranlage könnte evtl. vermieden werden.
Um den Fremdwasserzuläufen jedoch sprichwörtlich „das Wasser abzugraben“ werden zukünftig analytische Untersuchungen des Abwassers im Kanalsystem durchgeführt. Das Ergebnis dieser Untersuchungen führt zu Befahrungen von Kanalabschnitten zur Feststellung unzulässiger Zuläufe bzw. Schäden und deren Beseitigung.
Um eine Kostenunterdeckung im Kalkulationszeitraum 2025 bis 2028 zu vermeiden, wird die Abwassergebühr ab 01.01.2025 von derzeit 2,25 €/cbm auf 3,20 €/cbm angehoben. Die Einnahmen aus der Abwassergebühr werden ausschließlich für die Aufrechterhaltung und Modernisierung eines funktionstüchtigen Entwässerungssystem verwendet
Das Wasserversorgungsystem ist ebenfalls als kostendeckende Einrichtung zu betreiben. Auf Grund des alten Leitungssystems sowie der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften haben sich Kostenmehrungen bei Personaleinsatz, Unterhalt und Betriebsaufwand ergeben. Ab 01.01.2025 wird daher die Grundgebühr von 48,00 € auf 68,00 € netto und die Verbrauchsgebühr von 2,32 €/cbm auf 2,65 €/cbm netto erhöht.
Zur Anpassung der Grundsteuerhebesätze hat Bürgermeister Thomas Straßer das Thema Grundsteuer-Reform mit zahlreichen Rechenbeispielen beleuchtet. Es wurde betont, dass die Gemeinde die Grundsteuerreform zum Jahreswechsel umsetzen muss, auch wenn noch nicht alle Messbescheide vom Finanzamt vorliegen bzw. berichtigt oder nachjustiert sind.
Die Gemeinden berechnen die Grundsteuer unter Zugrundelegung von Hebesatz und Grundsteuermessbetrag. Das heißt bei einer fehlerhaften Festlegung des Grundsteuermessbetrages ergibt sich zwangsläufig eine zu hohe oder zu niedrige Grundsteuer für den einzelnen Steuerpflichtigen. Seitens der Sachbearbeiter in den Gemeinden wurde aber festgesellt, dass die Steuerpflichtigen fehlerhafte Angaben gemacht haben, was Flächen und Zuordnung der Grundstücke zur Landwirtschaft und zu den übrigen Grundstücken betrifft. Außerdem fehlen noch Erklärungen zur Grundsteuer und Messbetragsbescheide.
Eine genaue Berechnung der künftigen Grundsteuerhebesätze zur Erreichung der gewünschten Aufkommensneutralität gestaltet sich derzeit noch schwierig. Der Gemeinderat stimmte trotzdem für eine Senkung des Hebesatzes von derzeit 370% auf 270% für die Grundsteuer B.
Bürgermeister Straßer betonte, dass man keine Mehreinnahmen erzielen wolle aber eine Anhebung bei der späteren Nachberechnung vermeiden möchte. Oberstes Ziel sei es aber die Bürger zu entlasten. Gleichzeitig weisen Verwaltung und Bürgermeister darauf hin, Unstimmigkeiten mit den Grundsteuererklärungen direkt mit dem Finanzamt zu klären und ein Widerspruch den Bürger nicht von der Zahlungspflicht entbindet.
Unter Bekanntgaben konnte Bürgermeister Straßer die Fertigstellung der Baumaßnahme in Rohrstetten erläutern. Freigabe der Ortsdurchfahrt ist am Montag, den 02. Dezember.
Text: Aurelia Weber
Hinweis der Gemeinde: Hier können Sie die Änderungsanzeige des Steuermessbetrags downloaden.