Pflegende Angehörige haben gesetzlich einen Anspruch auf Auszeiten. Unter anderem können sie alle vier Jahre – teils auch öfter – eine Reha beantragen. Überdies gibt es Vorsorgekuren für pflegende Angehörige. Pflegebedürftige müssen während der Reha anderweitig versorgt werden. Eine neue Regelung, die zum 01. Juli 2024 in Kraft getreten ist, soll es erleichtern, sowohl für Pflegebedürftige als auch für Pflegepersonen eine Lösung zu finden. Kranken- und Pflegekassen koordinieren gemeinsam die Unterbringung für beide. Neu: Künftig können Pflegebedürftige auch durch ambulante Pflegedienste oder in nahegelegenen stationären Einrichtungen betreut werden.
Menschen, die im häuslichen Umfeld Pflegebedürftige nicht erwerbsmäßig betreuen und versorgen, stehen dabei unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Dieser Versicherungsschutz ist für die Pflegenden beitragsfrei. Der zuständige Unfallversicherungsträger – in Bayern die KUVB – springt ein, wenn sie bei ihrer Pflegetätigkeit einen Arbeitsunfall erleiden oder auf den direkten Wegen von und zu den Pflegebedürftigen verunglücken. Dieser gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist vielen Betroffenen jedoch nicht bekannt.
In der Zeitschrift „Pflege daheim“ finden Sie viele Informationen für pflegende Angehörige. Zudem gibt sie wichtige Gesundheits- und Pflegetipps sowie juristische Hinweise.
Die Zeitschrift finden sie unter kuvb.de/medien/zeitschriften zum kostenfreien Download.