Wie anderorts auch, verwenden viele Poolbesitzer in den VG-Gemeinden Grattersdorf, Hunding, Lalling und Schaufling Wasser aus der öffentlichen Wasserversorgung (Hausleitung und Hydranten) zur Befüllung ihrer Pools.

Die Entnahme aus einem Hydranten muss immer durch Fachpersonal (Bauhöfe) erfolgen!

Einheitlich für alle Gemeinden wurde die Pauschale für den Wasserbezug mit Hilfe der gemeindlichen Bauhöfe (Entnahme aus Hydranten) auf pauschal 40,00 Euro zuzüglich Wassergebühren pro Kubikmeter festgelegt.

Es wird nochmals darüber informiert, dass abgelassenes Poolwasser grundsätzlich als Abwasser behandelt und kostenpflichtig abgerechnet wird. Außerdem hat eine Entsorgung des Abwassers grundsätzlich über die Kanalisation zu erfolgen.