Grundstückseigentümer sind verpflichtet, u. a. einen Dachgeschossausbau bei der Gemeinde zu melden.

Bei einer Vergrößerung der Geschossfläche auf einem Grundstück, das an die öffentliche Wasserversorgung und/oder Abwasserbeseitigung angeschlossen ist, fällt nachträglich ein Herstellungsbeitrag an.

Ansprechpartner: Frau Schiller, Tel.: 09904 8312-131

Zur Verringerung des Verwaltungsaufwandes wird darum gebeten, dass der Meldepflicht nachgekommen wird. Ansonsten muss eine stichprobenartige Überprüfung durchgeführt werden.

VG Lalling